Mittelverwendung
Du stehst vor einer Situation, in der deine Sicherheit oder die Sicherheit anderer bedroht ist. Die Frage der Mittelverwendung in der Selbstverteidigung ist dabei von zentraler Bedeutung. Warum? Weil das Missachten dieser Aspekte nicht nur rechtliche Konsequenzen haben kann, sondern auch die Eskalation von Konflikten begünstigt und das Risiko unerwünschter Folgen erhöht.
Wenn du die Grundsätze der Mittelverwendung in der Selbstverteidigung ignorierst, könnten die Konsequenzen schwerwiegend sein. Deine Handlungen könnten nicht mehr als rechtmäßige Selbstverteidigung betrachtet werden, was zivilrechtliche Ansprüche oder sogar strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen könnte. Zudem könnte eine übermäßige oder unverhältnismäßige Reaktion die Situation verschlimmern, anstatt sie zu lösen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass du, selbst wenn du dich erfolgreich verteidigst, als Täter*in angesehen wirst, wenn du die Grenzen der Notwehr überschreitest.
In diesem Bericht werden wir dir deshalb die Bedeutung der Verhältnismäßigkeit der Mittel in der Selbstverteidigung näherbringen.
1. Deeskalation
Sollte eine Konfrontation unvermeidlich sein, dann ist das erste Mittel der Wahl die Deeskalation. In diesem Bereich ist es wichtig, zu beschwichtigen, nicht zu provozieren und auch nicht zu beleidigen. Das Ziel ist nach wie vor, die Situation ohne Gewalt zu klären.
2. Beschwichtigen
Beim Beschwichtigen spielen deine Hände und Arme eine wichtige Rolle. Halte deine Arme mit offenen Handflächen und leicht angewinkelten Armen vor deinen Oberkörper. Einerseits zeigst du dem/der potenziellen Aggressor*in, dass du keine Gefahr darstellst. Zudem kannst du durch diese Vorgehensweise andere Menschen auf diese Notlage aufmerksam machen sowie zukünftige Zeugen sichern, die im Falle einer Verhandlung positiv für dich aussagen können.
3. Verbale Mittel
Sollte ein Übergriff unvermeidlich werden, dann kann auch Schreien und Auf-sich-aufmerksam-Machen dazu beitragen, dass der/die Aggressor*in die Flucht ergreift. Außerdem können durch diese Maßnahmen eventuell wiederum zukünftige Zeugen generieren.
4. Einsatz von Gewalt
Wenn du dich körperlich zur Wehr setzen musst, darfst du nur so viel Gewalt einsetzen, wie notwendig ist, um dich oder andere zu schützen. Dieses Maß bei der Verhältnismäßigkeit der Mittel ist jedoch von Situation zu Situation unterschiedlich. Denn es werden dabei immer alle Faktoren berücksichtigt, die in einer Situation zum Tragen kommen. Beispiele:
- Härtegrad des Angriffs (Übergriff durch Greifen, Schlag oder Tritt)
- Waffenloser oder bewaffneter Angriff
- Ein Angriff oder mehrere Angriffe
In jedem Fall ist jedoch zu beachten, dass keine übermäßige Gewalt angewendet wird, die die Bedrohung übersteigt oder die zu weitreichende Folgen für den/die Aggressor*in verursacht.
5. Verhältnismäßigkeit der Mittel
Die zu ergreifenden Maßnahmen sollten proportional zur Bedrohung eingesetzt werden. Wenn die Bedrohung minimal ist, sollten auch die Maßnahmen zur Verteidigung minimal sein. Eine übermäßige Reaktion kann in vielen Fällen den Konflikt verschlimmern und zu unerwünschten Konsequenzen führen.
–
6. Notwehrüberschreitung
Sollte der Übergriff beendet oder abgewehrt sein, so muss auch die Selbstverteidigung eingestellt werden. Alle Tritte und Schläge, die dann noch ausgeführt werden, gelten als Notwehrüberschreitung und du wirst dann zum/r Täter*in.
7. Hilfe aktivieren
Wenn ein Übergriff oder ein Angriff abgewehrt wurde, sollte umgehend, die Polizei und wenn notwendig, medizinische Hilfe verständigt werden.
Zusammenfassung
Wer sich oder andere schützen muss, kommt nicht umher, die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu wahren. Denn nur wenn die Verteidigungshandlungen rechtskonform sind, können zivilrechtliche Ansprüche oder Bestrafungen durch den Gesetzgeber vermieden werden.
Keine Rechtsberatung
Dieser Text ist keine Rechtsberatung. Wir vermitteln lediglich Tipps zu einer verhältnismäßigen Selbstverteidigung. Wer eine Rechtsberatung benötigt, dem raten wir dazu, eine*n Rechtsanwalt*in vor Ort aufzusuchen.
Interesse an einem unverbindlichen Probetraining? Dann vereinbare einfach einen Termin. Melde Dich einfach telefonisch unter der 0431-8888 290 oder buche online einen Termin.
–
Weitere Artikel
–
–
–
Arnis | Bodenkampf | Boxen | Escrima | Fitness Boxen | Gewaltprävention | Jeet Kune Do | Jiu Jitsu / Ju Jutsu | Judo | Kali | Kampfkunst | Kampfkunst für Frauen | Kampfsport | Karate | Kickboxen | Kindertraining | Krav Maga | Kung Fu | Selbstbehauptung für Kinder | Selbstverteidigung | Selbstverteidigung für Kinder | Stockkampf | Tae-Bo | Taekwondo | Thaiboxen | Wing Tsun
–